Förderverein
„Evangelisches Kinderhaus
auf dem Pfarrhof e.V“
Untergasse 1
64291 Darmstadt-Wixhausen
E-Mail:  kap-foerderverein[at]kirche-wixhausen.de

Bankverbindung nach SEPA :
IBAN:               DE93508501500131035578
BIC:                  HELADEF1DAS
Stadtsparkasse Darmstadt

Vorstand:

Sarah Kellermann (Erste Vorsitzende)
Michael Lörscher (Stellvertretender Vorsitzender)
Anna Kubasiak (Kassenwartin)

Hintergrund der Vereinsgründung und Rückblick
Der „Förderverein Kinderhaus auf dem Pfarrhof e.V.“ ist im März 2010 gegründet worden und setzt die schon seit einigen Jahren erfolgreich geführte Arbeit der Elterninitiative als Verein fort.
Das erste halbe Jahr war zunächst noch geprägt von den Formalien der Vereinsgründung. Daneben konnten wir aber auch schon einige neue Mitglieder gewinnen, sowie erste Spendenzusagen verzeichnen. Das Vater-Kind-Wochenende wurde wieder durchgeführt und der Flohmarkt wurde von uns mit organisiert.
Auch erste Anschaffungen konnten getätigt werden, die die pädagogische Arbeit des Kinderhauses sehr gut ergänzen. Insbesondere seien hier Musikinstrumente genannt sowie Großbausteine für die motorische Entwicklung der Kinder. Aber auch Sandspielzeug – für den besonders in den Sommermonaten vielgenutzten Außenbereich – gehörten zu den ersten Anschaffungen.
Im Jahr 2011 folgten weitere Aktivitäten. Als größeres Projekt wurde die Anschaffung eines Klettergerüsts für das Außengelände realisiert.
Aufgaben und Ziele
Die Aufgaben und Ziele des Fördervereins sind in der Satzung wie folgt festgelegt:
§ 2    Zweck, Aufgaben und Grundsätze

  1. Vereinszweck ist die Förderung von Bildung und Erziehung insbesondere der Kindergartenerziehung im „Kinderhaus auf dem Pfarrhof“, u.a. durch
  • Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln, sowie Spiel- und Sportgeräten,
    wenn die vom Träger zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel nicht ausreichen.
  • Unterstützung von Fahrten und Ausflügen (z.B. bei finanziell schwach gestellten Familien).
  • Förderung von kulturellen Veranstaltungen der Kindertagesstätte.
  • Unterstützung bei besonderen Aktivitäten der Kindertagesstätte.

2.  Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
3.  Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
4.  Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
5.  Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf
keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Danksagung
Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern und Eltern sowie den Förderern für ihre Unterstützung und Ihre Spenden.