Die Aufgaben des Kirchenvorstands

 

Die Gemeinde leiten

Der Kirchenvorstand ist das Leitungsgremium jeder Kirchengemeinde, das für ein lebendiges und geordnetes Gemeindeleben sorgen soll.

Nach Artikel 7 der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) berät und entscheidet der Kirchenvorstand im Rahmen der gesamtkirchlichen Ordnung über Angelegenheiten der Gemeinde.

Der Kirchenvorstand der Evangelischen Kirche Wixhausen hat sich seit  März 2015 eine Geschäftsordnung gegeben.
Geschäftsordnung des Kirchenvorstands der Evangelischen Kirchengemeinde Wixhausen vom 20. März 2015 in der Fassung vom 20. Januar 2017 mit aktualisiertem Anhang (Ausschüsse) vom 31. Januar 2019

Zu den Aufgaben des Kirchenvorstands gehört:

  • Vertretung der Gemeinde in geistlichen und rechtlichen Fragen,
  • Entscheidung über finanzielle Angelegenheiten der Gemeinde
  • Personalverantwortung für die Beschäftigten der Gemeinde
  • Ordnung und Gestaltung des kirchlichen Lebens in der Gemeinde
  • Mitverantwortung für die Seelsorge
  • Ordnung der besonderen Dienste in der Gemeinde und die Zusammenarbeit mit übergemeindlichen Einrichtungen und Werken der Kirche

 

Die Mitglieder des Kirchenvorstandes haben ihre Entscheidungen als Glieder der Gemeinde Jesu Christi allein in der Bindung an Gottes Wort und in der Treue zu Bekenntnis und Ordnung der Gemeinde und Kirche zu treffen und sind an keinerlei sonstige Weisung gebunden. Sie versehen ihre einzelnen Dienste nach den Beschlüssen des Kirchenvorstandes.

Der Zeitaufwand für dieses Ehrenamt ist individuell verschieden und hängt von den Schwerpunkten und den Aufgaben ab.
Der Kirchenvorstand trifft sich im Abstand von 4 Wochen abends zu Vorstandssitzungen, dazu kommen Ausschusstreffen und Sonderaufgaben.